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Kurzzeitpflege im "Haus Westfalenhöhe" | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Allgemeine Hinweise : Pflegebedingten Aufwendungen : Die Pflegebedingten Aufwendungen bei der Kurzzeitpflege werden für längstens 28 Tage und bis zu einem Höchstbetrag von 1.510,00 EUR je Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen. Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen richten sich nach der jeweils gültigen Pflegestufe. - Kurzzeitpflegeantrag : Versicherter oder gesetzliche Vertreter ( Betreuer ) Investitionskosten : Entsprechend der Verordnung über die allgemeinen Grundsätze der Förderung von Pflegeeinrichtungen werden die Investitionskosten ( = bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss ) für Einrichtungen der Kurzzeitpflege vom zuständigen Landkreis übernommen. - Antragstellung übernimmt die Kurzzeitpflegeinrichtung Unterkunfts- und Verpflegungskosten Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind nicht erstattungsfähig und müssen von dem Pflegebedürftigen übernommen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Berechnungsbeispiele : ( Kosten für den Pflegebedürftigen / Betreuer bei Kurzzeitpflege ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Hinweis: In der Pflegestufe 0 besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld ( Investitionskosten) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Einzelzimmerzuschlag beträgt 1,12 am Tag | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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