Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?

Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.774 Euro je Kalenderjahr.

 

Unsere aktuellen Preise

Pflege Ausbildungs-
umlage
Vergütungs-
zuschlag
Unterkunft
& Verpflegung
Investitions-
kosten (DZ)
Summe
Pflegegrad I 97,32 € 0,53 € 4,43 € 37,98 € 20,64 € 160,90 €
Pflegegrad II 97,32 € 0,53 € 4,43 € 37,98 € 20,64 € 160,90 €
Pflegegrad III 97,32 € 0,53 € 4,43 € 37,98 € 20,64 € 160,90 €
Pflegegrad IV 97,32 € 0,53 € 4,43 € 37,98 € 20,64 € 160,90 €
Pflegegrad V 97,32 € 0,53 € 4,43 € 37,98 € 20,64 € 160,90 €

Eigenanteil: Unterkunft & Verpflegung 37,76 €/Tag